Ergotherapie

Ergotherapie begleitet, unterstützt und befähigt Menschen, die in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Diesen Menschen soll es ermöglicht werden, in ihrer Umwelt für sie bedeutungsvolle Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit durchführen zu können.

Ziel der Ergotherapie ist es, Betätigung zu erreichen.

Gleichzeitig wird Betätigung aber auch als therapeutisches Mittel eingesetzt.

Grundsätzlich ist Ergotherapie fester Bestandteil der medizinischen Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden. Die Rahmenbedingungen sind in Heilmittelrichtlinien zwischen den Berufsverbänden der Leistungserbringer und den gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Diese Richtlinien sind für alle ergotherapeutischen Praxen verbindlich!

Folgende Verordnungen sind möglich:

  • Ergotherapeutische Befunderhebung
  • Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorischen Störungen
  • Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen - perzeptiven Störungen
  • Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining
  • Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychischen Störungen
  • Behandlung der psychosozialen Kompetenz in Gruppen

Die ergotherapeutische Behandlung findet in der Regel in unseren Praxisräumen statt, wo es Voraussetzungen für ein breitgefächertes und ergotherapeutisches Angebot gibt. In Einzelfällen sind bei ärztlicher Verordnung auch Haubesuche möglich.

Wir rechnen mit allen Krankenkassen ab.

Für einen Termin rufen Sie bitte in unseren Praxen in Clingen, Geyer, Annaberg-Buchholz oder in einer unserer zwei Praxen in Chemnitz auf der Heinrich-Schütz-Straße 138 oder am Harthwald 76 an. Unsere freundlichen Mitarbeiter/innen beantworten Ihnen gern weitere Fragen zum Ablauf oder zur Behandlung.